Whitepaper, veröffentlicht im Unternehmenskundenbereich des WIFI (Update der Ausgabe 2024).
Bis heute im Jahr 2025 hat sich die Künstliche Intelligenz rasant in die Gesellschaft, die Arbeitswelt und in private Anwendungsfälle integriert und nimmt kontinuierlich an Fahrt auf. Dieses Whitepaper ist ein Update und eine Weiterführung zur Version im Jahr 2024 und gibt HR-Verantwortlichen und all jenen, die sich mit dem Thema Arbeitswelt befassen, einen aktualisierten Überblick darüber, wie KI im Personalmanagement in Europa eingesetzt wird, welche Chancen und tatsächlichen Herausforderungen damit verbunden sind und welche ethischen und rechtlichen Aspekte nun konkret in den Fokus rücken.
Geoffrey Hinton wird als “Godfather of AI” bezeichnet. Er war maßgeblich an der Entwicklung von „Künstlicher Intelligenz“ beteiligt. Nach seinem Austritt bei Google klärt er die Menschen darüber auf, was KI leisten kann und wie sehr wir sie noch unterschätzen. KI baut auf Mathematik auf. Große Sprachmodelle sagen die nächste Silbe oder das nächste Wort vorher – eine scheinbar einfache, aber komplexe Aufgabe. Allerdings wird nach Hintons Meinung die Fähigkeit von Maschinen dazu unterschätzt; sie könnten sich theoretisch auch selbstständig weiterentwickeln, wenn sie kontinuierlich lernen. Hinton empfiehlt, auf Grund der rasanten Entwicklung von KI und den Auswirkungen auf die Arbeitswelt, lieber einen handwerklichen Beruf wie Installateur zu ergreifen. Sehr viele Einstiegsjobs und Mittelstandsjobs werden seiner Meinung nach ersetzt werden, während neue Jobs entstehen.
Personalarbeit und ihre Herausforderungen
McKinsey HR Monitor 2025
Seit Ende 2022 erleben wir nun einen rasanten Fortschritt und ein steigendes Interesse am Themenbereich der Künstlichen Intelligenz. Viele Studien spiegeln die Entwicklungen wider. Der neue McKinsey HR Monitor 2025 zeigt, dass HR-Abteilungen in Europa vor einer doppelten Herausforderung stehen: Sie müssen einerseits die strategische Bedeutung von Workforce-Planung, Talententwicklung und Employee Experience erhöhen, andererseits den Einsatz von Generativer KI und modernen HR-Operating-Models massiv ausbauen. Nur durch die Integration dieser Bereiche kann HR vom administrativen Dienstleister zum echten strategischen Partner reifen.
Obwohl 73 % der Unternehmen in Europa eine operative Personalplanung betreiben, fehlt es oft an einer strategischen Perspektive über drei bis fünf Jahre. Gleichzeitig weisen 32 % der Mitarbeitenden laut HR-Führungskräften Defizite in ihren aktuellen Rollen auf – insbesondere in Problemlösungskompetenz, Datenanalyse und KI-Know-how. Ein Skills-basiertes Workforce Planning, unterstützt durch KI-gestützte Szenarien, wird damit zur zentralen Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit.
Die Erfolgsquote von abgeschlossenen Einstellungsverträgen von Mitarbeitenden liegt in Europa aktuell bei nur 46 %. Hauptursachen sind niedrige Akzeptanzquoten von Angeboten (56 %) und hohe Abbruchraten in der Probezeit (18 %). Um gegenzusteuern, empfehlen sich sogenannte Talent-Win-Rooms, die Recruiting-Prozesse datenbasiert und cross-funktional steuern, sowie eine konsequentere Nutzung von interner Mobilität. Talent-Win-Rooms sind spezialisierte Teams im Unternehmen, die mit datenbasierten Methoden und bereichsübergreifender Zusammenarbeit Rekrutierung und Entwicklung von Talenten optimieren. Dabei setzen sie moderne Technologien wie Künstliche Intelligenz ein, um Personalprozesse effizienter und zielgerichteter zu gestalten. Generative KI kann dabei insbesondere im Screening und bei der Erstellung von Stellenprofilen erhebliche Effizienzgewinne bringen. Während HR häufig Gehalt und Benefits als wichtigste Bindungsfaktoren betrachtet, nennen Beschäftigte Jobsicherheit, Work-Life-Balance und Beziehungen zu Kolleg:innen als Hauptgründe, im Unternehmen zu bleiben. Diese Diskrepanz birgt das Risiko von Quiet Quitting. Ein zukunftsfähiges HR muss daher stärker auf individualisierte, datengetriebene Employee-Experience-Strategien setzen.
Gen AI und Self-Service-Plattformen ermöglichen es, HR-Prozesse deutlich effizienter zu gestalten: hoch performante Organisationen senken die Betreuungsquote von 1:70 auf 1:200 Mitarbeitende pro HR-FTE. Dennoch werden in Europa bislang nur 19 % der Kernprozesse durch KI unterstützt. Wer jetzt in Governance, Pilotprojekte und skalierbare KI-Strategien investiert, kann HR zu einem noch leistungsstärkeren, menschenzentrierten und zukunftsfähigen Partner entwickeln.
Aktueller Status in der Personalarbeit
In einer weiteren Studie des Unternehmens Gartner zum Thema Personalarbeit und Künstliche Intelligenzsysteme sieht man neben den bereits erwähnten Herausforderungen erste Umbrüche in Organisationen. Konkret hat Gartner eine Erhebung zum Thema Integration von Künstlicher Intelligenz in die Personal-Organisation durchgeführt und dabei spannende Daten erhoben.

Abbildung 2 stellt dar, wie rasant der Anteil von KI-Anwendungen im Personalbereich innerhalb weniger Jahre gestiegen ist und unterstreicht den Handlungsdruck für Unternehmen, sich gezielt auf die technologische Transformation einzustellen. Die dynamische Verbreitung von generativer künstlicher Intelligenz (GenAI) innerhalb der HRFunktion – gestützt durch eine Steigerung von 19 % im Jahr 2023 auf 61 % Anfang 2025 – verlangt eine strategisch fundierte Neuausrichtung des HROperatingModells. HRLeitende müssen neue Rollen wie Produktverantwortliche für KI, GenAIExpert: innen und Innovationsleitungen einführen sowie ein AICenterofExcellence etablieren, das Pilotprojekte koordiniert, Kompetenzen aufbaut und den strategischen Nutzen sichert. Gleichzeitig ist absehbar, dass etwa 37 % der Belegschaft innerhalb der nächsten zwei bis fünf Jahre von Generative AI beeinflusst sein werden. Wahrscheinlich sehen wir keine Nettoverringerung der Arbeitsplätze bis 2026, aber KI wird eine erhebliche Rolle bei der Schaffung neuer, agiler Arbeitsformen bis 2036 spielen. Entscheidend für eine nachhaltige Umsetzung ist ein humanzentrierter Ansatz: HR muss als ethische Instanz agieren, Transparenz fördern und ChangeManagement gestalten, damit KIImplementierungen sowohl wertschöpfend als auch vertrauensbildend sind.
Nutzung in Österreich im Personalbereich
Aber nach all diesen Daten und Handlungsempfehlungen, wie sieht es mit dem Einsatz von KI in der Personalarbeit in Österreich aus?
Im Rahmen einer repräsentativen Unternehmensbefragung analysierte die Servicestelle für Künstliche Intelligenz der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) in Österreich den aktuellen Einsatz von KI-Technologien im Personalmanagement. Ziel der Untersuchung war es, ein fundiertes Bild darüber zu gewinnen, wie Unternehmen KI-basierte Systeme zur Optimierung von HR-Prozessen nutzen und sich gleichzeitig auf die Anforderungen des EU AI Acts vorbereiten.
Der Bericht zeigt, dass KI insbesondere bei der automatisierten Vorauswahl von Bewerber:innen sowie zur Effizienzsteigerung interner HR-Prozesse zum Einsatz kommt. Dabei reichen die Anwendungen von algorithmengestütztem Matching über die Analyse von Lebensläufen bis hin zur Unterstützung bei Weiterbildungsmaßnahmen und Mitarbeitenden-Bindung.

Bereits vor dem Inkrafttreten der meisten Verpflichtungen des AI-Acts setzen viele Unternehmen begleitende Maßnahmen um. Dazu zählen unter anderem die Dokumentation von KI-gestützten Entscheidungen, die Einführung von Transparenzrichtlinien gegenüber Bewerber:innen sowie erste Schritte zur Risikobewertung und Systemklassifizierung.
Gleichzeitig identifizieren Unternehmen zentrale Herausforderungen beim Einsatz von KI im HR-Bereich. Dazu gehören rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich der konkreten Umsetzung der neuen Regulierungen, technologische Hürden bei der Integration sicherer und konformer KI-Lösungen sowie Akzeptanzprobleme bei Mitarbeitenden und Bewerber:innen.
Vor dem Hintergrund des AI-Acts, der viele HR-bezogene KI-Anwendungen als hochriskant einstuft, gewinnt die frühzeitige Auseinandersetzung mit regulatorischen Anforderungen zunehmend an Bedeutung. Unternehmen sind gefordert, Transparenz, Erklärbarkeit und Nichtdiskriminierung sicherzustellen und entsprechende Kontrollmechanismen zu etablieren. Dazu mehr in Punkt 3.
Generelle Nutzung und Offenheit in Österreich
Doch wie sieht es mit der Nutzung in Österreich allgemein aus? Etwa ein Viertel der österreichischen Bevölkerung schätzt ihr Wissen über Künstliche Intelligenz als gut ein, während 73 % wenig bis gar kein Wissen angeben (Statistik Austria, 2025). Nur 35 % bewerten die zunehmende Nutzung von KI in der Gesellschaft positiv, bei den 16- bis 24-Jährigen sind es hingegen 50 % – und 57 % dieser Altersgruppe haben in den letzten drei Monaten generative KI-Tools wie ChatGPT genutzt. Auch Hochschulabsolvent:innen zeigen sich aufgeschlossener: 50 % beurteilen den Einsatz von KI positiv, 52 % nutzten generative Tools. Insgesamt haben 31 % der Bevölkerung bereits ein solches Tool verwendet, jedoch nur 4 % täglich oder fast täglich. Die Unterschiede zwischen den Geschlechtern sind wie folgt: 39 % der Männer sehen die zunehmende Nutzung von KI positiv, bei den Frauen sind es 31 %. Das Interesse, mehr über KI zu lernen, bleibt mit 32 % verhalten, ebenso wie die berufliche Relevanz – nur 43 % der Erwerbstätigen sehen Potenzial für ihren Arbeitsalltag, während lediglich 13 % Sorge vor einem Jobverlust durch KI äußern.
Berücksichtigt man die neuesten Erkenntnisse aus dem WIFI-Weiterbildungsbarometer 2025: KI-Ausbildung als Schlüssel für Österreichs Wettbewerbsfähigkeit, bleibt Aus- und Weiterbildung ein zentraler Erfolgsfaktor für Unternehmen. Immerhin die Hälfte der Unternehmen erkennen den Wert von KI, doch besteht weiterhin Nachholbedarf. Markus Raml vom WIFI Österreich betont, dass gezielte Weiterbildung und passende Rahmenbedingungen entscheidend sind, um die Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit zu sichern und unterstreicht dabei die vielfältigen Service- und Weiterbildungsangebote des WIFIs (www.wifi.at/ki). Die Bereitschaft zu lernen ist hoch, und sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitende zeigen große Zufriedenheit mit bisherigen Weiterbildungsmaßnahmen. Dennoch besteht eine Lücke zwischen Anspruch und tatsächlicher Umsetzung, oft bedingt durch Zeitmangel oder Kosten. Unternehmen übernehmen im Schnitt mehr als die Hälfte der Weiterbildungskosten, wobei staatliche Förderungen zusätzliche Unterstützung bieten. Flexible Lernformate wie Blended Learning haben sich etabliert und ermöglichen besseres lebenslanges Lernen. Branchenvertreter*innen fordern, Aus- und Weiterbildung – insbesondere im Bereich KI – als strategische Standortmaßnahme zu stärken und staatliche Anreize weiter auszubauen, um Österreichs Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden hierfür seitens der EU geschaffen.
Rechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz von KI in der Personalarbeit
Mit dem Inkrafttreten des EU AI Acts am 1. August 2024 hat ein neues regulatorisches Zeitalter für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz begonnen. Besonders im Personalbereich gelten strenge Vorschriften, da HR-Systeme in die Kategorie der Hochrisiko-Anwendungen fallen, wenn sie etwa für Recruiting, Beförderungsentscheidungen, Leistungsbewertung oder Kündigungen eingesetzt werden. Die konkreten Verpflichtungen treten stufenweise in Kraft. Die EU hat die Regeln zum Einsatz von GeneralPurposeAI-Modellen (GPAI) nun aktiv umgesetzt: Seit August 2025 gelten verbindliche Vorschriften zu Transparenz, Sicherheit und Urheberrecht – ebenfalls gelten Aufbewahrungs und Dokumentationspflichten für Anbieter:innen solcher Modelle. Zudem wurden Richtlinien, ein Code of Practice und ein Template für Trainingsdaten-Zusammenfassungen veröffentlicht, um Anbieter:innen bei der Konformität zu unterstützen.
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen ist Ethik im Einsatz von KI im HR von zentraler Bedeutung. Unternehmen tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass KI-Systeme nicht nur rechtskonform, sondern auch fair, diskriminierungsfrei und menschenzentriert eingesetzt werden. Dazu gehören:
- Transparenz und Erklärbarkeit: Bewerbende und Mitarbeitende müssen nachvollziehen können, wie Entscheidungen zustande kommen.
- Fairness und Diversität: KI darf keine bestehenden Vorurteile verstärken. Trainingsdaten und Algorithmen müssen regelmäßig auf Bias überprüft werden.
- Wahrung der Menschenwürde: Entscheidungen über Karrieren dürfen nicht ausschließlich automatisiert erfolgen – der „Human-in-the-Loop“ bleibt entscheidend.
- Datenschutz und Vertrauen: Der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten ist eine ethische wie auch rechtliche Pflicht.
- Verantwortung der Führungskräfte: HR-Abteilungen sollten Leitlinien entwickeln, die klar definieren, wie KI verantwortungsvoll genutzt wird, und Mitarbeitende in ihrer Anwendung schulen.
Damit wird deutlich: Rechtliche Vorgaben und ethische Verantwortung gehen Hand in Hand. Nur wer beide Ebenen berücksichtigt, kann KI in der Personalarbeit nachhaltig, vertrauenswürdig und im Sinne der Beschäftigten einsetzen. Entsprechend sollten Unternehmen und HR-Verantwortliche sich vor dem Einsatz der Technologie im Unternehmen ethische Leitplanken definieren.
Artikel 4 Februar 2025: erste Pflichten - AI Literacy für Anwender:innen
Seit Februar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, sicherzustellen, dass Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Verständnis von Funktionsweise, Chancen und Risiken verfügen. Diese sogenannte AI-Literacy umfasst Grundkenntnisse über:
- Funktionslogik von KI-Systemen, insbesondere über datenbasierte Entscheidungsprozesse und die Grenzen algorithmischer Vorhersagen
- Risiken und Bias, also mögliche Verzerrungen in den Ergebnissen und deren Auswirkungen auf Bewerbende und Mitarbeitende
- Rechte der Betroffenen, z. B. das Recht auf Transparenz, Information und menschliche Überprüfung von Entscheidungen
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen, etwa wer für die Auswahl, Überwachung und Dokumentation der KI verantwortlich ist
Für HR-Abteilungen bedeutet das konkret Schulungsprogramme vor allem für sich selbst und weitere Führungskräfte zu etablieren Auch Betriebsräte und Interessenvertretungen benötigen Zugang zu AI-Literacy-Trainings, wie seitens des WIFI angeboten, um ihre Kontrollrechte effektiv wahrnehmen zu können. Dabei sollen praktische Leitlinien (Checklisten, Leitfäden) den sicheren Einsatz im Alltag unterstützen, etwa beim Screening von Bewerbenden oder bei der Nutzung von Chatbots im Onboarding.
Die AI-Literacy-Pflicht ist damit kein „Nice-to-have“, sondern eine regulatorische Mindestanforderung, die unmittelbar auf die Kompetenzentwicklung in Organisationen wirkt. Sie eröffnet für Bildungsanbieter:innen wie WIFI und für interne HR-Akademien neue Chancen, strukturierte Programme zu entwickeln, die technisches Wissen mit ethischen und rechtlichen Grundlagen verbinden.
Umsetzungspflichten für Hochrisiko-Systeme
Bis spätestens August 2026 müssen alle Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme im HR einsetzen, die umfangreichen Vorgaben des EU AI Acts vollständig erfüllen. Als Hochrisiko eingestuft sind insbesondere Anwendungen in den Bereichen Recruiting und Auswahlverfahren, Beförderungen, Leistungsbewertung sowie Kündigungsentscheidungen.
Die Pflichten umfassen unter anderem:
- Dokumentation: Lückenlose Nachweise über Funktionsweise, Trainingsdaten und Entscheidungsgrundlagen der eingesetzten Systeme
- Risikobewertungen (AI Impact Assessments): Regelmäßige Prüfungen, welche potenziellen Risiken hinsichtlich Fairness, Diskriminierungsfreiheit und Grundrechte bestehen
- Human Oversight: Sicherstellung, dass kritische Entscheidungen nie ausschließlich automatisiert getroffen werden, sondern stets von qualifizierten Personen überprüft werden können
- Transparenz gegenüber Bewerbenden und Mitarbeitenden: Verpflichtung, klar und verständlich zu informieren, wenn KI-Systeme im Entscheidungsprozess eingesetzt werden, inklusive der Möglichkeit, Rückfragen zu stellen oder eine menschliche Überprüfung einzufordern
Für HR bedeutet dies, dass bis 2026 strukturelle Anpassungen abgeschlossen sein müssen: neue Prozesse, geschulte Rollen (z. B. AI Officer, Compliance-Verantwortliche), abgestimmte Betriebsvereinbarungen sowie die Integration von Kontrollmechanismen in den gesamten Employee Life Cycle.
Erweiterung auf eingebettete Systeme
Ab 2027 werden die Anforderungen des EU AI Acts noch weiter ausgeweitet: Auch eingebettete Systeme, die KI-Funktionalitäten indirekt im HR-Prozess nutzen, fallen dann unter die Regulierung. Dazu zählen etwa ERP- oder HCM-Plattformen, die KI-Module für Performance-Analysen, Matching-Funktionen oder Dienstplanoptimierung beinhalten. Damit reicht die Regulierung nicht mehr nur für „klassische“ HR-KI-Tools (z. B. Bewerbermanagementsysteme mit algorithmischem Screening), sondern auch für integrierte Softwarelösungen, die KI-Komponenten im Hintergrund einsetzen.
Für HR-Abteilungen bedeutet das:
- Bereits 2026 eingesetzte Plattformen müssen überprüft werden, ob sie eingebettete KI-Funktionalitäten enthalten.
- Unternehmen tragen Verantwortung für die konforme Nutzung, auch wenn die KI-Komponente vom Anbieter stammt.
- Vertragsgestaltung mit Softwareanbietern muss angepasst werden: Anforderungen an Lieferant:innen-Compliance, Dokumentationspflichten und Audit-Rechte sind künftig verpflichtender Bestandteil.
Dieser Schritt verdeutlicht, dass KI-Regulierung im HR nicht punktuell bleibt, sondern flächendeckend in Standard-Softwareumgebungen hineinwirkt. Unternehmen sind gut beraten, schon heute ein ganzheitliches Inventar aller Systeme zu führen, um 2027 nicht von versteckten KI-Funktionen überrascht zu werden.
AI Welfare & Human Sustainability
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Personalmanagement darf sich nicht ausschließlich an Effizienzgewinn und Kostenersparnis orientieren. Immer stärker rückt die Frage in den Vordergrund, welchen Beitrag KI zur Förderung von Wohlbefinden, Fairness und nachhaltiger Arbeitsgestaltung leisten kann. Unter dem Schlagwort AI-Welfare entsteht ein internationaler Diskurs, der die gesellschaftlichen und individuellen Auswirkungen von KI auf die Arbeitswelt in den Blick nimmt.
Begriff und internationale Leitlinien
AI-Welfare umfasst den Einfluss von KI auf das Wohlergehen von Mitarbeitenden, Bewerbenden und Gesellschaft. Dazu zählen faire Zugänge zu Arbeitsplätzen, Schutz vor Diskriminierung, mentale und physische Gesundheit sowie das Recht auf Weiterentwicklung und Qualifizierung. Internationale Organisationen wie die OECD, die UNESCO und die ILO verankern diese Prinzipien bereits in ihren Leitlinien. Sie fordern von Unternehmen, KI nicht nur rechtskonform, sondern auch menschenzentriert und wohlfahrtsförderlich einzusetzen.
Bedeutung für HR
Für HR-Abteilungen bedeutet AI-Welfare eine Ausweitung der klassischen Verantwortung:
- Fairness im Recruiting: Sicherstellung, dass KI-Systeme Bewerbende unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft objektiv behandeln
- Wohlbefinden im Arbeitsalltag: Vermeidung von digitalem Stress durch transparente Prozesse, angemessene Nutzung von Monitoring-Tools und Schutz der Privatsphäre
- Mitarbeitenden-Entwicklung: Nutzung von KI, um personalisierte Lern- und Karrierepfade zu ermöglichen und rechtzeitig Qualifizierungsbedarfe sichtbar zu machen
- Work-Life-Balance: Einsatz von KI-gestützten Planungstools zur Arbeitszeitoptimierung, die gleichzeitig individuelle Bedürfnisse berücksichtigen
Österreichischer Kontext
Österreich hat mit seiner Sozialpartnerschaft und den Mitbestimmungsrechten der Betriebsräte eine starke Basis, um AI-Welfare in die Unternehmenspraxis zu integrieren. Betriebsvereinbarungen nach § 96 und § 96a ArbVG bieten einen verbindlichen Rahmen, um KI-Anwendungen so zu gestalten, dass sie Wohlbefinden und Schutzrechte der Mitarbeitenden berücksichtigen. Bildungsinstitutionen wie das WIFI können mit AI-Literacy-Programmen einen Beitrag leisten, indem sie Mitarbeitenden und Führungskräften helfen, KI-Anwendungen kompetent, kritisch und verantwortungsvoll zu nutzen.
Handlungsempfehlungen für das Personalmanagement
Um AI Welfare systematisch in die Personalarbeit zu integrieren, sollten Unternehmen einige Schritte setzen. Ein wesentlicher Schritt zur Verankerung von AI Welfare in der Personalarbeit ist die Erweiterung klassischer HR-Kennzahlen um Indikatoren, die das Wohlbefinden und die Fairness in den Mittelpunkt stellen. Neben etablierten Messgrößen wie Fluktuation oder Time-to-Hire gewinnen neue Kennzahlen wie ein „Digital Stress Index“, ein „Fairness Score“ im Recruiting oder ein „Employee Wellbeing Index“ an Bedeutung. Sie ermöglichen es, die sozialen Auswirkungen des KI-Einsatzes sichtbar zu machen und systematisch in die Steuerung von HR-Prozessen einzubeziehen. Darüber hinaus ist es entscheidend, die Transparenzpflichten konsequent auszubauen. Bewerbende und Mitarbeitende müssen klar und verständlich darüber informiert werden, wann und wie KI-Systeme im Entscheidungsprozess eingesetzt werden. Dies schafft Vertrauen, senkt Akzeptanzbarrieren und trägt dazu bei, dass KI nicht als Bedrohung, sondern als unterstützendes Werkzeug wahrgenommen wird.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Verknüpfung von AI-Literacy mit Welfare-Themen. Schulungsprogramme sollten nicht nur die Funktionsweise von KI und ihre technischen Grundlagen vermitteln, sondern ebenso auf soziale, ethische und arbeitsrechtliche Fragen eingehen. Dadurch entwickeln Mitarbeitende ein umfassenderes Verständnis für Chancen und Risiken und können KI-Lösungen reflektiert und verantwortungsvoll nutzen.
Zudem ist die Einbindung des Betriebsrats von Anfang an unverzichtbar. Frühzeitige Abstimmungen mit Interessenvertretungen helfen, mögliche Konflikte zu vermeiden, die Akzeptanz neuer Systeme zu erhöhen und eine gemeinsame Basis für faire Rahmenbedingungen zu schaffen. Betriebsräte können als wichtige Partner: innen dazu beitragen, die Perspektive der Mitarbeitenden systematisch einzubringen.
Schließlich sollten Pilotprojekte nicht nur an Effizienzkennzahlen gemessen werden, sondern auch an ihrem Einfluss auf Zufriedenheit, Fairness und das allgemeine Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Ein solcher ganzheitlicher Evaluationsansatz ermöglicht es, Chancen und Risiken rechtzeitig zu erkennen und KI-Anwendungen so weiterzuentwickeln, dass sie sowohl wirtschaftlichen als auch sozialen Mehrwert schaffen.
AI-Welfare macht deutlich, dass die Wettbewerbsfähigkeit von Organisationen künftig nicht nur von Effizienzgewinnen abhängen wird, sondern auch von ihrer Fähigkeit, Arbeitsplätze fair, gesund und nachhaltig zu gestalten. KI kann dabei sowohl Risiko als auch Chance sein. Entscheidend ist, ob HR die Rolle einer ethischen Instanz übernimmt und Welfare-Kriterien in alle KI-bezogenen Entscheidungen integriert. Unternehmen, die dies tun, werden nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern sich auch als attraktive, verantwortungsvolle Arbeitgeber: innen positionieren.
Status Quo – KI-Integration in der Personalarbeit in Unternehmen
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Personalarbeit hat in den letzten zwei Jahren spürbar an Dynamik gewonnen. Während zunächst vor allem Pilotprojekte und punktuelle Anwendungen dominierten, setzen heute bereits zahlreiche Unternehmen auf KI, um Recruiting, Talentmanagement und administrative Prozesse effizienter zu gestalten. Studien wie der McKinsey HR Monitor 2025 und die österreichische RTR-Erhebung verdeutlichen jedoch ein ambivalentes Bild: Einerseits eröffnen KI-Systeme erhebliche Potenziale für Zeit- und Kosteneinsparungen, passgenauere Entscheidungen und eine stärkere Personalisierung der Mitarbeitenden-Experience. Andererseits bestehen weiterhin rechtliche Unsicherheiten, fehlende Fachkompetenzen sowie Vorbehalte bei Bewerbenden und Mitarbeitenden.
Eine besondere Herausforderung zeigt sich im Bereich der Datenpflege und des Datenmanagements. KI-Systeme können nur so zuverlässig arbeiten, wie die zugrunde liegenden HR-Daten aktuell, vollständig und qualitativ hochwertig sind. Unstrukturierte oder fehlerhafte Stammdaten führen zu Verzerrungen, falschen Analysen oder ungenauen Prognosen. Deshalb wird es für Unternehmen zunehmend essenziell, konsistente Datenstandards einzuführen, klare Verantwortlichkeiten für Datenqualität zu definieren und kontinuierliche Datenpflege in die HR-Prozesse zu integrieren. Nur so kann KI ihr volles Potenzial entfalten und gleichzeitig Vertrauen bei Führungskräften sowie Mitarbeitenden schaffen.
Immer stärker werden generative KI-Werkzeuge direkt in bestehende HRM-Systeme integriert. So unterstützt Microsoft Copilot HR-Abteilungen und Führungskräfte inzwischen in Office-365-Umgebungen bei der Erstellung von Stellenanzeigen, Analysen und Präsentationen, während ChatGPT zunehmend als Kommunikations- und Recruitingassistent eingesetzt wird, beispielsweise beim Vorformulieren von Jobprofilen oder als Dialogbot im Bewerbungsprozess. Auch etablierte HR-Plattformen erweitern ihre Lösungen schrittweise um KI-Funktionalitäten, sodass Analysen, Prognosen und administrative Aufgaben unmittelbar im HR-Workflow unterstützt werden.
Die Integration von KI in HR ist somit ein fortlaufender Transformationsprozess. Entscheidend wird sein, den technologischen Nutzen in Einklang mit regulatorischer Compliance, ethischer Verantwortung, einem professionellen Datenmanagement sowie kultureller Akzeptanz zu bringen.
Ausblick: KI in der Personalarbeit bis 2030 und darüber hinaus
Bereits bis 2030 könnten mehr als 60 % traditioneller HRTätigkeiten vollständig durch KISysteme übernommen werden. Damit eröffnet sich ein Paradigmenwechsel: Routinearbeiten, die bislang HRMitarbeitende stark beansprucht haben, weichen Freiräumen, in denen Kreativität, strategisches Denken und sinnhafte Führungsaufgaben in den Vordergrund rücken.
Laut einer Studie des McKinsey Global Institute entfallen bis 2030 rund 30 % der derzeitigen Arbeitsstunden auf Technologien wie generative KI, mit einem möglichen Produktivitätszuwachs von jährlich bis zu 3 %. Der Umbau des Arbeitsmarktes wird tiefgreifend sein: Bis zu 12 Millionen berufliche Veränderungen werden prognostiziert – besonders hervorzuheben ist die Notwendigkeit rascher Kompetenzanpassungen.
Die Prognose ist eindeutig: KI wird zur strategischen Kerntechnologie im HR, die nicht nur Effizienz stärkt, sondern HR endgültig von administrativen Tätigkeiten in eine Rolle als personenorientierte Strateg: in transformiert. HR wird zum zentralen Architekten: innen-Team für Kompetenzentwicklung, lernende Organisationen und eine menschliche Zukunftskultur.
